Belastung der Stromnetze
Bereits jetzt ist eine Strom-Überproduktion mit erneuerbarer Energie in der Gemeinde Altenmedingen, Niedersachsen und Deutschland festzuhalten:
• Gemeinde Altenmedingen 2024 produziert bereits mit 19 Windrädern das ca. 40-fache an Windkraftstrom als alle Einwohner der Gemeinde im Jahr verbrauchen.
• Niedersachsen hat bereits 2023 mehr Strom aus Wind, Sonne und Biogas produziert als es an Strom daraus insgesamt verbraucht (ca. 51 TWh).2<
• Deutschland hat 2024 einen Bruttostromverbrauch von 512 TWh (statista). Umgerechnet sind das bei 8760 Jahresstunden pro Stunde 59 GWh. Deutschland hat mit 73 GW in Europa z.Zt. die meiste Windenergie installiert. Mit dieser Größe ist der Bruttostrombedarf von 59 GWh um mehr als 23,7% überschritten. Überproduktion von Strom, den wir nicht speichern können.
Wendland-Stromnetz: Wohin mit dem überproduzierten Strom? Das sogenannte Wendland-Stromnetz, das in einem weiten Kreis um Altenmedingen für die Stromeinspeisung zuständig ist, kann laut Avacon ca. 130 MW aufnehmen. Dem stehen aber bereits jetzt installierte Windkraftanlagen mit einer Leistung von ca. 1100 MW (das 8,5-fache) gegenüber, die durch teure Abregelungen seitens der Netzagentur (aber letztlich bezahlt von allen Stromkunden) reguliert werden müssen.
Die dadurch entstehenden gesamtwirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Kosten nebst der Subventionierung stiller, sich nicht drehender Windräder, werden materiell aus Steuermitteln finanziert, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden sollten.
Die Stromproduktion der geplanten wpd-Windräder hat nicht nur Folgen für eine Abregelung der Windräder selbst, sondern auch hinsichtlich der weiteren Infrastruktur und dem Landverbrauch, wie neue Umspannwerke und Stromleitungen, die auch andere Flächen mit Natureingriffen betreffen und Mensch und Natur beeinträchtigen.
Es bleibt festzuhalten, dass die Windanlagen-Kapazitäten in der Gemeinde Altenmedingen bereits übererfüllt sind, sodass nicht nachvollziehbar bleibt, warum Anlagen vorgesehen und dann genehmigt werden sollen, die Windstrom produzieren, welcher derzeit gar nicht benötigt wird, nicht sinnvoll gespeichert oder anderweitig sinnvoll verwertet werden kann.
Abregelung: Es ist schon jetzt offensichtlich, dass die geplanten Windräder im Mausetal das Strom-netz weiter belasten werden. Durch die Abschaltung der Windräder (Phantomstrom), der sogenannten Abregelung.6, wurden im Jahr 2024 bereits 9374 GWh (Quelle: https://www.next-kraftwerke.de/energie-blog/abregelung-erneuerbare-energien, statista) grüner Energie abgeschaltet; dies entspricht einem Stromverbrauch von 3,8 Millionen E-Autos in einem Jahr; eine beachtliche Zahl mit einem deutlichen Zuwachs von 2022 um das 1,6 fache.7
Im Jahr 2024 gingen auf diese Weise rund 9,4 Milliarden Kilowattstunden Strom aus Erneuerbaren Energien verloren, das waren rund 3,5 Prozent der gesamten Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien.
Fazit
Es bleibt festzuhalten, dass die Stromabnahme Kapazitäten von Windkraftstrom in der Betrachtungsregion bereits übererfüllt sind, sodass nicht nachvollziehbar bleibt, warum Anlagen vorgesehen und dann genehmigt werden sollen, die Windstrom produzieren, welcher derzeit gar nicht benötigt wird, nicht sinnvoll gespeichert oder anderweitig sinnvoll verwertet werden kann.
Damit entsteht eine groteske Situation, indem absichtlich auf eine Produktion von Windstrom trotz schon vorhandener Anlagen verzichtet wird, weil man jetzt schon keine Kapazitäten für den Ab-transport des produzierten Stroms hat und diese auch auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen werden. Insoweit steigen die Energiekosten durch diese abwegig geschaffene planerische Faktenla-ge für den normalen Stromkunden weiter. Zudem werden staatliche Subventionierungen an die Windradbetreiber für eine Nicht-Stromproduktion bezahlt, Mittel, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden sollten.
Zusammengenommen: Auch aus der Perspektive der Strom-Überproduktion aus erneuerbaren Energien schadet damit ein Windkraftausbau im Mausetal mehr als es nützt.
6Seit dem 1. Januar 2020 gilt die Neufassung der EU-Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt (2019/943), die eine hundertprozentige Entschädigung bei der Abregelung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien vorsieht.
7Abregelung im Jahr 2022: 5817,6 GWh (Quelle: statista); dies entspricht einem Stromverbrauch von 2,4 Millionen E-Autos in einem Jahr.
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