Gefahr für geschützte Vogelarten
Avifaunistische, Vogelarten betreffende, Untersuchungen, Fachgutachten und persönliche wie auch gutachterliche Sichtungen zum Thema Windräder und Vogelschutz im Mausetal haben ergeben, dass im Bereich der Auswahlfläche im Mausetal geschützte Vogelarten wie Rotmilan, Schwarzstorch, Wiesenweihe, Rohrweihe, Seeadler, Wanderfalke und andere geschützte Vogelarten vor-kommen. Zudem werden Fledermäuse aus den Waldrandgebieten im Vorzugsgebiet Mausetal durch die neuen Windräder bedroht.
Alle 25 in Deutschland lebenden Fledermausarten sind streng geschützt. Nach Schätzungen des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung kommen jährlich rund 250000 Fledermäuse an Windkraftanlagen In Deutschland um (Frankfurter Rundschau 8.12.2017, Gefahr für Fledermäuse). Fledermäuse wie auch geschützte und ungeschützte Vogelarten können durch die hohe Geschwindigkeit der Windrad-Flügelspitzen mit bis zu 400 km/h getötet werden.
Rotmilan, Wanderfalke und Seeadler:
Das Gutachten der Planungsgemeinschaft Marienau Naturschutz und Landschaftsplanung (PGM, Vorkommen des Rotmilans bei Bohndorf, Landkreis Uelzen: Bestandssituation und artenschutz-rechtliches Konflikt¬potenzial, Stand: 23.6.2015) hat zwei bekannte Brutplätze des nest-treuen Rotmilans östlich und süd-westlich der Auswahlfläche attestiert.
Diese Rotmilan-Brutplätze sind auch aktuell (Januar 2026) bestätigt worden (Bürgermeister Hyfing (östlich des Mausetals) und Familie Meyer (südlich des Mausetals)).
Rotmilane werden zudem täglich über Bohndorf, Aljarn und im Mausetal gesehen. (Abbildung 6).
Abbildung 7: Rotmilane über dem Mausetal
Quelle: Fotos Joachim Merz
Nach dem aktuellen BNatSchG § 45b ist für einige windkraftsensible Vogelarten, darunter der Rotmilan, geregelt, dass im zentralen Prüfbereich (Tabuzone Rotmilan bis 1.200 m) pauschal davon ausgegangen wird, dass es Anhaltspunkte dafür gibt, dass das Tötungsrisiko signifikant erhöht ist. Der erweiterte Prüfbereich für Rotmilane geht bis zu 3.500 m.5
Es ist bekannt, dass im Fall des Rotmilans je nach Nahrungshabitat überwiegend die Bereiche in wenigen Kilometern Entfernung um ihren Brutplatz aufsuchen. So haben z.B. Mammen et al. (2008) mit Hilfe von Telemetrie-Untersuchungen nachgewiesen, dass 60 % aller Aktivitäten des Rotmilans im Umkreis von 1 km um den Horst stattfinden. 80 % aller Aktivitäten wurden in einem Umkreis von 2 km nachgewiesen; 20 % der Aktivitäten gingen über diesen Radius hinaus. Das Mausetal und damit das Vorranggebiet ist somit Habitat und gesamter Aktivitätsraum der ansässigen Rotmilane.
Es ist zunächst ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für Individuen des Rotmilans für das ausgewiesene wpd- bzw. RROP-Gebiet anzunehmen, das zum Ausscheiden der Fläche führen muss. Für den Rotmilan kann eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos durch Windenergieanlagen schon dann angenommen werden, wenn zuverlässige Erkenntnisse für Nahrungshabitate in weniger als 6.000 m Entfernung bestehen. Der Hessische VGH Kassel hat klargestellt:
„Neben dem Ausschlussbereich von 1.000 m um einen Rotmilanhporst kann auch ein Nahrungshabitat für mehrere >Rotmilanpaare im Prüfbereich von 6.000 m um das Vorhaben zu einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko i.S. § 44 Abs. 1 Nr. >1 BNatSchG und damit zum Ausschluss der Genehmigung für Windenergieanlagen führen.“
(Hess. VGH, Beschl. V. 17.12.2013 – A 1540/12.Z -, zit. N. juris, Rn. 11 m.w.N.)
Dieser Abstand wird vorliegend nicht berücksichtigt. Es ist aber von einem solchen Nahrungshabitat auszugehen. Jedenfalls hat keine Untersuchung stattgefunden, mit der dies ausgeschlossen werden konnte, obwohl die bisherigen Erkenntnisse durchaus für eine solche Annahme sprechen.
Generell und zusammengefasst ist zum Nahrungsgebiet der Auswahlfläche festzuhalten, dass sich die Tabuzonen der beiden bekannten Rotmilanhorste östlich und süd-westlich des Mausetals treffen/schneiden und die Vorrangfläche umklammern. Der erweiterte Prüfbereich von 3.500 m deckt sogar die gesamte Vorrangfläche ab.
Auch für die Schutzgebiete weiterer geschützter Vogelarten ist eine Überschneidung mit den angesprochenen Mausetal-Windräderflächen gegeben. So leben im direkt am Ende des Mausetals anlie-genden Wald (Landkreis Lüneburg) geschützter Wanderfalken und Seeadler wurden im Mausetal gesichtet.
Fazit
Da die Schutzgebiete der zwei Rotmilanhorste und die der Wanderfalken und Seeadler sich mit dem Mausetalgebiet überlappen, verbietet sich aus naturschutzfachlichen Gründen die Schädigung ge-schützter Vogel¬arten einer Ausweisung des Mausetals als Windenergiefläche.
Mehr dazu:
NABU und Michael-Otto-Institut 2024, Windenergie und Vögel (Mit weiteren Links).
https://bergenhusen.nabu.de/forschung/windenergie-und-voegel/index.html
Buer, Friedrich 2024, Windräder – warum sie Vögel töten und man nur zufällig die Opfer findet.
https://www.vernunftkraft.de/avifauna/
Bundesamt für Naturschutz 2024, Vögel, Windenergie und Signifikanzbewertung.
https://www.bfn.de/voegel-windenergie-und-signifikanzbewertung
Kraft, Martin 2017, Mitten durch und peng, Vögel – Magazin für Vogelbeobachtung 1/17 (mit umfangreichen Literaturhinweisen).
https://www.voegel-magazin.de/
NABU 2024, Rotmilan und Windenergie – ein Faktencheck, Berlin.
https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/wind/160406-nabu-faktencheck-rotmilan-und-windenergie.pdf
5Von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten http://www.vogelschutzwarten.de/windenergie.htm werden für Rotmilane Mindestabstände von 1.500 und ein Prüfbereich von 4.000 m (Tabelle 2, S. 18, Bericht Vogelschutz, Bd. 51, 2014, Stand: April 2015) empfohlen, um eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausschließen zu können.
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